„Stärkung Evangelischer Erwachsenenbildung in Corona-Zeiten“

Aufgrund der fortbestehenden Auswirkungen der Corona-Pandemie führt die Evangelische Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft das Förderprogramm „Stärkung Evangelischer Erwachsenenbildung in Corona-Zeiten“ 2022 fort.
Mitschreiben nicht nötig: pdf mit allen Infos zum Download.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden können Kirchengemeinden, Kooperationszonen und Einrichtungen der Kirchenbezirke, die Erwachsenenbildung im Bereich der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) anbieten und über die Evangelische Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung (ELAG) zur Abrechnung von Weiterbildungsmaßnahmen berechtigt sind.

Was wird gefördert?

Es können gefördert werden:

  • bereits bestehende Maßnahmen, die in der Vergangenheit gefördert wurden und nun wieder reaktiviert werden sollen, sofern hier zusätzliche Investitionen notwendig sind (z. B. zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit, Planung mit geringeren Teilnehmendenzahlen und sich dadurch ergebenden Schwierigkeiten der Refinanzierung)
  • Angebote, die neu entwickelt werden und „finanzielle Starthilfe“ bzw. Unterstützung benötigen. Dabei können Präsenzveranstaltungen, Hybridformate und virtuelle Angebote gefördert werden.
  • Infrastruktur im Bildungsbereich (z. B. Hard- & Software, didaktische Materialien) bei nachweisbarer Nutzung für den Bildungsbereich.

Was wird NICHT gefördert?

  • Eine Förderung bereits angeschaffter und abgerechneter Gegenstände/Lizenzen u. ä. ist aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich, d.h. die Beantragung muss vor der Anschaffung erfolgen.
  • Technische Infrastruktur für aktiv genutzte Sakralräume (Kirchen, Gottesdiensträume) ist nicht möglich, da sich die Förderung explizit auf Erwachsenenbildung bezieht, Online-Gottesdienste und ähnliche Formate gehören nicht dazu.

Wie läuft die Förderung?

Förderanträge können jeweils zu den Stichtagen 30.3., 31.5. und 31.8.2022 an die Evangelische Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft gestellt werden. Nach den Stichtagen werden die vorliegenden Anträge gesichtet und geprüft, ggf. eine Rangfolge der Förderung (Kriterien s.u.) festgelegt. Bei Bewilligung erfolgt anschließend (ca. 1-2 Monate nach dem jeweiligen Stichtag) nach Vorlage der Abrechnungen die Auszahlung. Mit diesem Verfahren wollen wir sicherstellen, dass ein flexibles Reagieren auf die Entwicklungen hinsichtlich der Corona-Pandemie und eine Förderung nicht nur zu Anfang des Jahres möglich ist.

Der Antrag ist formlos zu stellen und soll folgende Punkte enthalten:

  • Schilderung der konkreten Maßnahme(n), für die eine Förderung beantragt wird
  • Finanzierungsplan (Kostenvoranschläge, beantragte Förderhöhe und ggf. andere Finanzierungsbausteine wie Eigenmittel und sonstige Förderungen -  dabei sind die Regelförderung nach WBG und die verschiedenen Bereiche der Sonderförderung vorrangig abzurufen)
  • Darlegung, inwieweit auch eine Teilförderung hilfreich für die Verwirklichung der Maßnahme wäre
  • Darlegung, inwieweit die Maßnahme zur Stärkung der Evangelischen Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beiträgt.

Kriterien der Bewilligung

Es besteht kein Anspruch auf die Bewilligung einer Förderung! Die zum jeweiligen Stichtag zur Verfügung stehenden Fördersummen werden so vergeben, dass ein möglichst großer Effekt in der Breite der Landeskirche erzielt werden kann, die Entscheidung darüber obliegt allein der Evangelischen Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft.

Aufgrund der ursprünglichen Zweckbindung der Mittel (Maßnahmen nach WBG) erhalten konkrete Maßnahmen den Vorzug bei der Bewilligung vor der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen.

Der deutliche Bildungsbezug der Maßnahme erhöht die Förderwahrscheinlichkeit und die Förderhöhe, ebenso die Einbeziehung der jeweiligen hauptamtlich pädagogischen Fachkräfte (HPF`s) im jeweiligen Kirchenbezirk (Antragseinreichung wenn möglich in Abstimmung mit den jeweiligen HPF’s). Bei Infrastrukturmaßnahmen erfolgt ein Abgleich mit anderen Fördermaßnahmen der Landeskirche (z. B. Jugendarbeit). Bevorzugt werden Anträge von Körperschaften, die bisher noch keine Förderung aus anderen Programmen erhalten haben.

Generelle Infos

Dieses Förderprogramm will kirchliche Akteure in ihrem Bildungshandeln in einer Zeit unterstützen, die durch massive Unwägbarkeiten gekennzeichnet ist – und dies für alle Beteiligten. Wir versuchen, den Förderprozess so effizient wie möglich zu gestalten. Daher gibt es wenig Formalia und eine große Breite in der Möglichkeit der Förderung. Aufgrund der Einmaligkeit der Situation gibt es kaum spezifische Erfahrungswerte, auf die bzgl. des Förderprogramms zurückgegriffen werden kann. Daher kann es sein, dass die Förderbedingungen oder der Ablauf im Prozess modifiziert werden. Kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit sind daher unabdingbar. Bei allen aufkommenden Fragen und Problemen stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere inhaltliche Unterstützung

  • Fachberatung: gerne stehen wir Ihnen bei Fragen der Erwachsenenbildung zur Verfügung!
  • Zuschussberatung: gerne beraten wir Sie zu Möglichkeiten der regulären Bezuschussung nach WBG
  • Unterstützung durch Erprobungsraum „Veranstaltungsformate“: wir erproben mit Ihnen/für Sie! Die haben erste Ideen oder haben eine Zielgruppe vor Augen, aber Ihnen fehlt ein entsprechendes Konzept? Gemeinsam mit der Organisationsentwicklung der Landeskirche entwickeln und erproben wir mit Ihnen und für Sie!

Kontakt

sascha.mueller(at)evkirchepfalz.de, Tel. 0631 3642-101